Wir vertreten Mandanten in Ulm und um Ulm herum sowie in ganz Deutschland. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht hat sich Herr Rechtsanwalt Deißler schon zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn auf diesen Schwerpunkt konzentriert.
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Arbeit in diesem Sinne wird von Personen geleistet, die in einem Betrieb eingegliedert sind, fremdbestimmte Arbeit leisten und dabei hinsichtlich der Art, Ausführung, Ort und Zeit der Arbeit an Weisungen gebunden sind.
Unterscheiden lässt sich dabei das kollektive Arbeitsrecht, in dem rechtliche Regelungen zwischen den Verbänden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder einzelnen Arbeitgebern sowie zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern maßgeblich sind, vom individuellen Arbeitsrecht, in dem die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt werden.
Arbeitnehmer sind den Arbeitgebern in den allermeisten Fällen unterlegen. In der Regel ist der Arbeitnehmer in einem hohen Maß auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes und sein regelmäßiges Einkommen angewiesen. Das Interesse des Arbeitgebers, gerade diesen Arbeitnehmer zu beschäftigen, ist im Vergleich hierzu deutlich geringer. Sowohl im Rahmen der Vertragsgestaltung als auch in der Ausübung des Arbeitsverhältnisses befindet sich der Arbeitgeber, dem sich der Arbeitnehmer unterordnen muss, in einer stärkeren Position. Daraus resultiert eine besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers.
Viele gesetzliche Regelungen, beispielsweise das Arbeitszeitgesetz oder das Mindestlohngesetz, ebenso das Bundesurlaubsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz oder das Kündigungsschutzgesetz enthalten daher Regelungen, die den Arbeitnehmerschutz rechtlich zwingend garantieren. Das bedeutet, dass solche Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen nicht beschränkt oder aufgehoben werden können. Im Arbeitsrecht werden also regelmäßig rechtlich zwingende Mindestvoraussetzungen gesetzlich vorgegeben, wodurch die Vertragsfreiheit beschränkt und der Arbeitnehmerschutz gestärkt wird.