Arbeits­recht

Arbeits­recht in Ulm und Umgebung

Deißler Rechtsmanagement ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig.

Wir vertreten Mandanten in Ulm und um Ulm herum sowie in ganz Deutschland. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht hat sich Herr Rechtsanwalt Deißler schon zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn auf diesen Schwerpunkt konzentriert.


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Diese Vorteile bietet Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht in Blaubeuren bei Ulm:
  • Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Rechtlich saubere Ausgestaltung von Arbeitszeugnissen
  • Beratung zu den Themen Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutz
  • Unterstützung bei allen anderen Streitfragen um das Arbeitsrecht in Ulm und Umgebung

Anwalt mit Fokus Arbeitsrecht in der Nähe von Ulm

Das Arbeitsrecht befasst sich mit allen Regelungen, die im Zusammenhang mit unselbstständiger, abhängiger Arbeit bestehen.

Arbeit in diesem Sinne wird von Personen geleistet, die in einem Betrieb eingegliedert sind, fremdbestimmte Arbeit leisten und dabei hinsichtlich der Art, Ausführung, Ort und Zeit der Arbeit an Weisungen gebunden sind.

Unterscheiden lässt sich dabei das kollektive Arbeitsrecht, in dem rechtliche Regelungen zwischen den Verbänden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder einzelnen Arbeitgebern sowie zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern maßgeblich sind, vom individuellen Arbeitsrecht, in dem die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt werden.

Rechtsanwalt Deißler – Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht in Blaubeuren bei Ulm

Obwohl auch im Arbeitsrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit gilt, sind zwingende gesetzliche Regelungen, beispielsweise die Regelung der Arbeitszeit, das Mindestlohngesetz, das Bundesurlaubsgesetz oder das Kündigungsschutzgesetz immer zu beachten.
Deshalb wird das Individualarbeitsrecht in das Arbeitsvertragsrecht, das die Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, insbesondere den Abschluss, Inhalt und die Beendigung von Arbeitsverträgen sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien regelt und das Arbeitsschutzrecht, wodurch abhängig Beschäftigte und weisungsgebundene Arbeitnehmer vor unverhältnismäßiger Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber geschützt werden sollen, aufgeteilt.
Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Region Ulm
Im Jahre 2000 verlieh die Rechtsanwaltskammer Stuttgart Herrn Deißler die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrung.
Lassen Sie sich in Ulm und Umgebung von einem ausgewiesenen Experten beraten.
Weitere Rechtsgebiete:
  • Gesellschafts- und Handelsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Erb- und schenkungsrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Sportrecht
  • Miet-, Leasing-, Franchiserecht
  • Kauf- und Werkvertragsrecht
  • Steuerrecht
  • Lizenzrecht
  • Familien-, Unterhalts- und Ehescheidungsrecht
Beratung im Arbeitsrecht nahe Ulm
Das Arbeitsrecht ist in erster Linie Arbeitnehmerschutzrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und zwischen deren jeweiligen Vereinigungen, also Betriebsräte und Gewerkschaften auf der einen Seite sowie Arbeitgeberverbände auf der anderen Seite regelt.

Arbeitnehmer sind den Arbeitgebern in den allermeisten Fällen unterlegen. In der Regel ist der Arbeitnehmer in einem hohen Maß auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes und sein regelmäßiges Einkommen angewiesen. Das Interesse des Arbeitgebers, gerade diesen Arbeitnehmer zu beschäftigen, ist im Vergleich hierzu deutlich geringer. Sowohl im Rahmen der Vertragsgestaltung als auch in der Ausübung des Arbeitsverhältnisses befindet sich der Arbeitgeber, dem sich der Arbeitnehmer unterordnen muss, in einer stärkeren Position. Daraus resultiert eine besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers.

Viele gesetzliche Regelungen, beispielsweise das Arbeitszeitgesetz oder das Mindestlohngesetz, ebenso das Bundesurlaubsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz oder das Kündigungsschutzgesetz enthalten daher Regelungen, die den Arbeitnehmerschutz rechtlich zwingend garantieren. Das bedeutet, dass solche Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen nicht beschränkt oder aufgehoben werden können. Im Arbeitsrecht werden also regelmäßig rechtlich zwingende Mindestvoraussetzungen gesetzlich vorgegeben, wodurch die Vertragsfreiheit beschränkt und der Arbeitnehmerschutz gestärkt wird.

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