Dabei enthält der Sport eine ethische Komponente, die durch Fairness, Chancengleichheit und Achtung des Gegners geprägt ist. Im Gegensatz dazu sind klar definiert und strukturiert die zwei wesentlichen Säulen des Sportrechts und der Sportorganisation, nämlich das Verbandsrecht (Säule 1) und das staatliche Recht (Säule 2). Unter dem Begriff Verbandsrecht werden die selbstgesetzten Regelwerke und Satzungen der Sportvereine und Sportverbände zusammengefasst, in denen die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Ausübung des Sports im Bereich des Verbandes geregelt werden.
Das als zweite Säule des Sportrechts verstandene staatliche Recht umfasst praktisch alle Teile des Öffentlichen Rechts wie Baurecht, Sportförderungsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht oder Nachbarrecht sowie im Zivilrecht das Vereinsrecht, das Vertragsrecht und das Schadensrecht, das Strafrecht, das Arbeitsrecht und das Europarecht.